Sozialversicherung – Gesetz Nr. 148/2019
Anmeldung des Unternehmens bei der Nationalen Sozialversicherungsanstalt (NSIA), Führung der Mitarbeiterakten und laufende Überwachung nach dem Sozialversicherungsgesetz Nr. 148 von 2019.
Überblick
Das Sozialversicherungsgesetz Nr. 148 von 2019 hat die Arbeitgeberpflichten in Ägypten grundlegend verändert. Wir übernehmen die korrekte Erstanmeldung, führen Ihre Mitarbeiterakten, berechnen die Beiträge exakt und sichern die fristgerechte Erfüllung der periodischen Meldepflichten.
Unsere Leistungen
- Erstanmeldung des Unternehmens bei der NSIA
- Anlage und Pflege der Mitarbeiterakten
- Monatliche Beitragsberechnung und Abführung
- Laufende Compliance-Überwachung
- Vertretung in Prüfungen und Beilegung von Streitigkeiten
- Beratung zu Änderungen und Neuerungen des Gesetzes Nr. 148/2019
Ihr Nutzen
Jeder Auftrag wird von einem Partner abgegrenzt, mit branchenspezialisierten Fachkräften besetzt und in laufender Abstimmung durchgeführt – so kennen Sie jederzeit Stand, Risiken und die nächsten Schritte.
So starten Sie
Für ein Gespräch über die Begleitung Ihres Auftrags fragen Sie ein unverbindliches Erstgespräch an oder entdecken Sie verwandte Leistungen unseres Bereichs Steuer-Compliance und Steuerberatung.
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